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Was ist der Unterstützungsfonds?

Die KLJ möchte für alle zugänglich sein, deshalb könnt ihr den KLJ-Unterstützungsfonds in Anspruch nehmen. Wenn ihr ihn braucht - aus welchem Grund auch immer - zahlt ihr nur 20 % des nationalen Teils des Mitgliedsbeitrags. Der Rest der Kosten wird von der Dorfgruppe und KLJ National übernommen. Dorfgruppen können sich dafür entscheiden, zusätzlich den Unterstützungsfonds für ihre Weekends und/oder Lager zu aktivieren. Gemeinsam machen wir KLJ für alle!

Die KLJ möchte für alle zugänglich sein, deshalb könnt ihr den KLJ-Unterstützungsfonds in Anspruch nehmen. Wenn ihr ihn braucht - aus welchem Grund auch immer - zahlt ihr nur 20 % des nationalen Teils des Mitgliedsbeitrags. Der Rest der Kosten wird von der Dorfgruppe und KLJ National übernommen. Dorfgruppen können sich dafür entscheiden, zusätzlich den Unterstützungsfonds für ihre Weekends und/oder Lager zu aktivieren. Gemeinsam machen wir KLJ für alle!

Für jeden der ihn braucht - ohne Stigmatisierung

Der Unterstützungsfonds basiert auf einem echten Bedarf an Solidarität. Wenn ihr den Unterstützungsfonds in Anspruch nehmen wollt, müsst ihr daher auch nicht nachweisen, aus welcher Not heraus ihr diese Unterstützung beantragt. Die Leiter und Hauptleiter der Dorfgruppe erfahren nicht, wer einen Antrag auf Unterstützung stellt. Sie werden nur darüber informiert, dass der Unterstützungsfonds in Anspruch genommen wurde, aber nicht von wem. 

Um diese Anonymität zu gewährleisten, ist es nicht möglich, dass jemand aus dem Leiterteam den Unterstützungsfonds für ein Mitglieder beantragt. Die Person, die den Unterstützungsfonds in Anspruch nehmen möchte, kann den Antrag nur selbst stellen.

Was für eine tolle Initiative! Wie kann ich das unterstützen?

Ein Fonds, der Unterstützung bietet, muss natürlich gefüttert werden. Dabei kann jeder helfen.

Wer möchte, ob Mitglieder, Eltern oder Sympathisanten, kann mit einer Spende über das Spendenformular zum Fonds beitragen. Spenden von 40 Euro oder mehr sind steuerlich absetzbar.

Und was passiert Verdacht, dass der Fonds missbraucht wird?

Wenn jemand den Unterstützungsfonds beantragen möchte, werden keine Belege verlangt. Denn die KLJ geht von einem echten Bedarf aus. Wenn jedoch etwas Ungewöhnliches festgestellt wird und der Verdacht auf Missbrauch besteht, werden wir die Beteiligten auffordern, Belege vorzulegen. Wenn ein Betrug festgestellt wird, wird die KLJ die notwendigen Schritte einleiten.