Skip to main content

Unterstützung für Mitgliedsbeiträge

Die KLJ möchte ein zweites Zuhause für alle Kinder und Jugendlichen sein. Deshalb kann jedes KLJ-Mitglied das den Mitgliedsbeitrag bezahlt, den Unterstützungsfonds in Anspruch nehmen.

Die KLJ möchte ein zweites Zuhause für alle Kinder und Jugendlichen sein. Deshalb kann jedes KLJ-Mitglied das den Mitgliedsbeitrag bezahlt, den Unterstützungsfonds in Anspruch nehmen.

Wie funktioniert das?

Wenn Eltern den Unterstützungsfonds für den Mitgliedsbeitrag anfragen, bekommen sie 80 % der Anmeldegebühr zurück, die die Dorfgruppe der KLJ National schuldet (also nicht vom kompletten Mitgliedsbeitrag, sondern nur von dem Teil der von KLJ National in Rechnung gestellt wird). 40% werden von der Dorfgruppe finanziert, die restlichen 40% vom Unterstützungsfonds. 

Für A-Mitglieder bedeutet das, dass 20,80 € erstattet werden (10,40 € von der Dorfgruppe), bei Z-Mitgliedern sind es ungefähr 10,40 € (5,20 € von der Dorfgruppe). Die B-Mitgliedschaften werden in diesem Rahmen abgeschafft. 

Eltern können die Unterstützung über Click, das digitale Mitgliederportal der KLJ, beantragen. Sobald sie registriert sind, können sie unter "Mein Profil" ankreuzen, dass sie den Unterstützungsfonds nutzen möchten. Hier ist es auch wichtig die richtige Kontonummer in das dafür vorgesehene Feld einzutragen. Auf diese Weise wird die Verwaltung am einfachsten ablaufen und der Betrag kann leicht zurückerstattet werden.

 

Hier findet ihr einen Brief an die Eltern in dem der Unterstüztungsfonds erklärt wird. Den könnt ihr ihnen bei Bedarf weiterleiten:

So fragt ihr die Unterstützung an:

Ihr könnt die Unterstützung über Click, das digitale Portal der KLJ, beantragen. Sobald ihr euch eingeloggt habt, könnt ihr unter "Mein Profil" ankreuzen, dass ihr den Unterstützungsfonds nutzen möchtet. Achtet darauf, dass ihr eure Kontonummer in das dafür vorgesehene Feld eintragt. Auf diese Weise wird die Verwaltung am einfachsten ablaufen und der Betrag kann leicht zurückerstattet werden.

Abrechnung und Erstattung

Für den Unterstützungsfonds für Mitgliedsbeiträge gibt es vier feste Termine im Jahr, an denen das Sekretariat die Rechnungen zu den Dorfgruppen und schickt und die Rückerstattung an die (Eltern der) Mitglieder vornimmt:  

  • 15. Januar, 
  • 15. März, 
  • 1. Juli, 
  • 20. August

Fragen? Meldet euch bei uns!

Funktioniert die Anmeldung bei Click nicht oder habt ihr Probleme? Meldet euch bei uns unter 087 55 80 41 oder per Mail an ostbelgien@klj.be

Wir werden euch gerne weiterhelfen.