Jede Dorfgruppe hat die Möglichkeit, den Unterstützungsfonds auch für Lager und Wochenenden anzubieten. Bei der Anmeldung der Aktivität in Click muss das Leitungsteam angeben, ob sie dies anbieten oder nicht. Ein (Elternteil eines) KLJ-Mitglieds, das sich über Click für die Aktivität anmeldet, kann dann bei der Anmeldung ankreuzen, dass es den Unterstützungsfonds nutzen möchte, und erhält bei Bedarf einen Teil des Betrags zurückerstattet. Achtung: Es handelt sich also um eine Rückzahlung nachdem der volle Betrag zunächst bezahlt wurde.
Wenn ein KLJ-Mitglied den Unterstützungsfonds für Lager und Wochenenden beantragt, wird der Beitrag wie folgt aufgeteilt:
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20 % zahlt das Mitglied selbst;
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40 % übernimmt die Dorfgruppe;
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40 % übernimmt der nationale Unterstützungsfonds.
Bei Lagern und Wochenenden ist der Beitrag des Mitglieds und des Unterstützungsfonds gedeckelt. Die 20/40/40-Aufteilung wird pro Person und pro Tag berechnet, bis zu einem Höchstbetrag von 17 €. Dorfgruppen, die mehr für ihr Lager verlangen, zahlen für Mitglieder, die den Unterstützungsfonds nutzen, alles, was über 13,60 € pro Tag hinausgeht (bei 17 € zahlt das Mitglied also 3,40 € und der Unterstützungsfonds zusammen mit der Abteilung deckt 13,60 €).
Wenn ein Elternteil für die Anmeldung eines Kindes unter 14 Jahren zahlt, erhält er über die Steuererklärung 45 % dieses Beitrags zurück, sofern eine steuerliche Bescheinigung eingereicht wird. Der Unterstützungsfonds berechnet seinen Anteil dann nur auf Basis des Betrags, den die Eltern nach Abzug dieser Steuererstattung tatsächlich selbst bezahlt haben.
Zwei wichtige Punkte für KLJ-Dorfgruppen, die den Unterstützungsfonds anbieten möchten:
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Ist der Teilnahmebeitrag für ein Lager nicht für alle gleich (z. B. Rabatt für Leitende oder Mitglieder, die nur einen Teil des Lagers mitmachen)? Dann registriert in Click mehrere Lager, damit die Rückzahlung korrekt abgewickelt werden kann.
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Voraussetzung, um als Dorfgruppe den Unterstützungsfonds für Lager und Wochenenden anzubieten, ist die Möglichkeit, den Teilnahmebeitrag in Raten zahlen zu können.
Achtung: Ihr könnt den Unterstützungsfonds nicht nutzen, wenn ihr bereits eine Ermäßigung über UiTPAS zum Sozialtarif bekommt.