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Die KLJ-Versicherung

Jedes KLJ-Mitglied ist für folgende drei Punkte versichert:

  • Haftpflicht
  • Unfälle
  • Rechtsbeistand

Genauere Informationen zu den Modalitäten findet ihr hier.

Achtung:

Die Mitgliedschaft erneuert sich jedes Jahr und verfällt, wenn kein Mitgliedsbeitrag entrichtet wurde und das Mitglied nicht in die Mitgliederdatenbank eingetragen wurde.

Wann greift die Versicherung nicht?

  • Wenn ein Schaden oder Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde oder wenn dabei gegen das Gesetz verstoßen wurde.
  • Wenn die KLJ-Leiter ihrer 'Pflicht zur Organisation' und 'Pflicht zur Aufsicht' nicht nachkommen. Sie sollten immer ihr Möglichstes tun, um das Risiko von Unfällen oder Schäden zu verringern. Liegt der Fehler nachweislich bei mangelnder Organisation oder Beaufsichtigung, greift die KLJ-Versicherung nicht ein.
  • Wenn Schäden oder Unfälle von jemandem verursacht wurden, der unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand.
  • Bei Schäden an gemieteten Geräten, Leihgeräten, anvertrauten Geräten usw.
  • Wenn es zu Schäden an den festen Räumlichkeiten eurer Dorfgruppe kommt.
  • Wenn etwas bei motorisierten Geschwindigkeitswettbewerben, bezahlten Wettkämpfen, Höhlenforschung, Bergsteigen, Tauchen, Fallschirmspringen, Drachenfliegen, Boxen, (Outdoor-)Wintersport im Ausland passiert.
  • Wenn ihr einen Unfall mit einem Auto oder Motorrad haben. In diesem Fall müsst ihr euch auf die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters (oder ggf. die Kaskoversicherung) berufen.
  • Wenn ihr gegen Verkehrsregeln verstoßen habt, könnt ihr nie auf die Versicherung zurückgreifen. Dann seid ihr "strafrechtlich verantwortlich".

Wichtiger Hinweis:

Wenn das Fenster des Nachbarn kaputt geht im Vergleich zum gemieteten oder eigenen Zimmer/Gebäude.  Die Nachbarn sind versichert, das eigene Zimmer jedoch nicht.

Abläufe und Rückerstattung

Die Versicherung der KLJ ist eine auffüllende Versicherung. Das bedeutet, dass sie die Unkosten zurückerstattet, auf denen ansonsten das entsprechende KLJ-Mitglied oder dessen Eltern "sitzen bleiben" würden.

Gleichzeitig bedeutet das, dass die Kosten zunächst vorgestreckt werden müssen. Später werden die Unkosten dann rückerstattet. Der Ablauf bis dahin sieht folgendermaßen aus:

  1. Wenn es einen Schadens- oder einen Unfall gegeben hat, übermitteln die Leiter dem KLJ-Büro die entsprechenden, ausgefüllten Versicherungsformulare.
  2. Diese werden anschließend dem Sekretariat der KLJ und von dort aus der KBC übermittelt.
  3. Die KBC legt eine Akte zum Fall an und meldet sich direkt beim betroffenen KLJler oder dessen Eltern.
  4. Die KBC erstattet die angefallenen Kosten bis zu den in der Police aufgelisteten Höchstbeträgen.
Das Bild zeigt einen Auszug aus dem Anschreiben der KBC und erklärt die nötigen Schritte.