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Erste Hilfe auf Lager

Nasenbluten, ein Kratzer, ein Wespenstich oder eine Verstauchung? Auf Lager kann so etwas mal passieren. Vergesst euren Erste-Hilfe-Kasten nicht. Besser, ihr habt sogar mehrere Erste-Hilfe-Kasten auf Lager.

Nasenbluten, ein Kratzer, ein Wespenstich oder eine Verstauchung? Auf Lager kann so etwas mal passieren. Vergesst euren Erste-Hilfe-Kasten nicht. Besser, ihr habt sogar mehrere Erste-Hilfe-Kasten auf Lager.

Vergewissert euch, dass ihr die Gesundheitsdaten eurer Mitglieder kennt

Es ist wichtig, dass ihr die Krankheiten und Allergien eurer Mitglieder kennt. Erstellt ein Formular bezüglich der Gesundheitsdaten und lasst dieses im Voraus von den Eltern ausfüllen. Bündelt die ausgefüllten Formulare und bewahrt sie an einem geeigneten Ort auf. Die Formulare müssen vor unbefugter oder unrechtmäßiger Einsicht geschützt werden.

Achtung: Nach der Datenschutz-Grundverordnung, müsst ihr die Formulare am Ende des Lagers entweder zerstören oder an die Eltern zurückgeben.

Fehlt euch so ein Formular?

Vielleicht könnt ihr das von uns erstellte Formular benutzen?

Formular herunterladen

Überprüft euren Erste-Hilfe-Kasten regelmäßig

Die Apotheker in Ostbelgien helfen dir gerne deine Apotheke aufzufrischen.

Was ist unverzichtbar in unserer Reiseapotheke?

Wollt ihr euren Erste-Hilfe-Kasten gerne selbst überprüfen? Dann stellt sicher, dass ihr nachstehende Materialien, Instrumente, Salben,… nicht vergesst.

Was genau, schau hier
Erste Hilfe

Den Mitgliedern keine Medikamente verabreichen

Als Leiter dürft ihr Mitgliedern, die auf Lager krank geworden sind, gesetzlich keine Medikamente verabreichen. Die richtige Diagnose und Medikation muss von einem Arzt oder einem Krankenpfleger entschieden werden.

Wenn jemand auf Lager krank wird, müsst ihr ihn von einem Arzt untersuchen lassen. Der Arzt entscheidet, ob das Mitglied mit Medikamenten behandelt werden muss. Gebt den Eltern auch immer Bescheid, denn sie können bestätigen, ob ihr Kind die angesetzte Medikation einnehmen darf.   

Was ist mit Leitern? Die volljährigen Begleiter dürfen selbst ein Medikament vorschlagen. Das heißt, dass sie fragen (oder checken) dürfen, ob es ein bestimmtes Medikament im Erste-Hilfe-Kasten gibt. Falls ja, dann darf er/sie dieses Medikament in eigener Verantwortung einnehmen.